

Bei der Herstellung von Kosmetika werden verschiedene chemische Inhaltsstoffe verwendet. Für alle Materialien, die eine Gefahr darstellen können, ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Für die Einhaltung der Vorschriften ist es wichtig zu wissen, wer für die Erstellung dieser Dokumente verantwortlich ist. Die Hauptverantwortung für die Erstellung von SDB liegt nicht beim Kosmetikhersteller, sondern beim Lieferanten der Rohstoffe.
Wer ist für die Erstellung eines SDB verantwortlich?
In der Regel ist das Unternehmen, das den Rohstoff liefert, für die Bereitstellung des entsprechenden SDB verantwortlich. Der Grund dafür ist, dass der Lieferant über die umfassendsten Kenntnisse über die Zusammensetzung und die potenziellen Gefahren der Chemikalie verfügt.
Die Verteilung der Verantwortung für die Sicherheitsdokumentation lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Rohstofflieferanten: Sie sind in erster Linie für die Erstellung von SDB für die von ihnen verkauften chemischen Inhaltsstoffe verantwortlich, insbesondere wenn diese Substanzen reizend, sensibilisierend oder umweltgefährdend sind.
- Kosmetikmarken: Sie fungieren als „nachgeschaltete Anwender”. Ihre Aufgabe ist es, das Sicherheitsdatenblatt von ihren Lieferanten zu erhalten und zu verwalten sowie die darin enthaltenen Sicherheitsinformationen umzusetzen. Ein neues Sicherheitsdatenblatt muss von der Marke nur dann erstellt werden, wenn das Endprodukt unter eine der Ausnahmeregelungen fällt.
- Importeure: Wenn Inhaltsstoffe von außerhalb der EU bezogen werden, übernimmt der Importeur die Pflichten des Lieferanten und muss die Einhaltung der Sicherheitsdatenblattvorschriften sicherstellen.
Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts ist eine spezialisierte Aufgabe. Die Vorschriften verlangen, dass Sicherheitsdatenblätter von einem qualifizierten Experten mit Kenntnissen in Chemie, Toxikologie und den einschlägigen Sicherheitsgesetzen erstellt werden.
Ausnahmen von der allgemeinen Regel
Insbesondere bei Kosmetika ist es wichtig, das Sicherheitsdatenblatt vom Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte (CPSR) und der Produktinformationsdatei (PID) zu unterscheiden.
Während der CPSR die Sicherheit des Endprodukts für Verbraucher bewertet und die PID alle Details zur Zusammensetzung und Sicherheit sammelt, richtet sich das Sicherheitsdatenblatt eher an Fachleute, die mit Rohstoffen arbeiten.
Gemäß der Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) sind fertige Kosmetikprodukte für Verbraucher häufig von der Sicherheitsdatenblattpflicht ausgenommen.
Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen ein Sicherheitsdatenblatt für ein kosmetisches Fertigprodukt erforderlich ist:
Professionelle Verwendung: Wenn ein Produkt für die Verwendung in professionellen Umgebungen wie Salons oder Spas hergestellt wird, ist häufig ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Die Häufigkeit und das Ausmaß der Verwendung durch Arbeitnehmer in diesen Umgebungen können das Risikoprofil im Vergleich zu dem eines typischen Verbrauchers verändern.
Gefahrenklassifizierung: Sollte ein Endprodukt selbst als gefährlich eingestuft werden (z. B. ein Aerosolspray), ist wahrscheinlich ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich, unabhängig vom vorgesehenen Endverbraucher.
Letztendlich wird die Notwendigkeit eines Sicherheitsdatenblatts durch die Gefahrenklassifizierung des Produkts und den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt.
Schritt | Was passiert? | Worauf achten? |
---|---|---|
1. Rohstoffe prüfen | SDS vom Lieferanten anfordern und auf Vollständigkeit kontrollieren. | Sind alle CAS-Nummern, toxikologische Daten und Klassifizierungen vorhanden? |
2. Gefährdung bewerten | Einstufung nach CLP-Kriterien (reizend, sensibilisierend, umweltgefährlich). | Besondere Aufmerksamkeit bei Nanomaterialien und neu eingestuften Substanzen. |
3. SDS strukturieren | Erstellung der 16 Abschnitte: von Gefahrenkennzeichnung über Handhabung & Lagerung bis zu Toxikologie. | Genauigkeit ist entscheidend, da Behörden und Arbeitsschutz auf diese Angaben vertrauen. |
4. Qualität prüfen | Interne oder externe sachkundige Person kontrolliert die Inhalte. | Konsistenz bei H- und P-Sätzen, Plausibilität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen. |
5. Aktualisieren & Versionieren | Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei neuen Daten oder geänderten Vorschriften. | Änderungen dokumentieren, Versionen klar kennzeichnen und Nutzer informieren. |
Abschließende Gedanken
Für eine Kosmetikmarke bedeutet die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in erster Linie, ihre Lieferanten gut zu verwalten. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, für jeden gekauften Inhaltsstoff das richtige Sicherheitsdatenblatt zu erhalten.
Dieses System ist praktisch. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die mit konzentrierten Chemikalien umgehen, über die erforderlichen Sicherheitsinformationen verfügen, während die Produkte, die Menschen zu Hause verwenden, in einem separaten Verfahren auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Wer muss ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen, wenn ein Rohstoff gefährlich ist?
Immer der Hersteller oder Importeur des Rohstoffs.
2. Benötigen Verbraucherprodukte wie Cremes oder Shampoos immer ein Sicherheitsdatenblatt?
Nein, nur wenn sie gefährliche Stoffe enthalten oder das Produkt professionell verwendet wird.
3. Welche Qualifikationen muss die zuständige Person mitbringen?
Kenntnisse in Chemie oder Toxikologie, Erfahrung mit REACH/CLP und fundierte Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit.
4. Kann die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts ausgelagert werden?
Ja, viele kleinere Unternehmen greifen auf externe Experten zurück.
5. Wie oft muss ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden?
Immer dann, wenn neue wissenschaftliche Daten vorliegen oder sich gesetzliche Änderungen ergeben.