Wer erstellt Sicherheitsdatenblätter?
By Zarif Ahmed
| 30 Jul 2025

Sicherheitsdatenblätter werden von Herstellern, Importeuren (oder Alleinvertretern) oder nachgeschalteten Anwendern erstellt, die die Formulierung ändern.

Eine gesetzlich anerkannte fachkundige Person überwacht den Prozess, um die vollständige Einhaltung der REACH-Verordnung Anhang II und der lokalen Vorschriften in Deutschland sicherzustellen.

Wer ist für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts verantwortlich?

Hersteller

Sicherheitsdatenblätter werden von Herstellern, Importeuren (oder Alleinvertretern) oder nachgeschalteten Anwendern erstellt, die die Formulierung ändern. Eine gesetzlich anerkannte sachkundige Person überwacht den Prozess, um die vollständige Einhaltung der REACH-Verordnung Anhang II und der deutschen Vorschriften sicherzustellen.

Importeur / Alleinvertreter

Bei Chemikalien, die aus Ländern außerhalb der EU bezogen werden, übernimmt der Importeur oder sein benannter Alleinvertreter in der EU alle Verpflichtungen des Herstellers, einschließlich der Erstellung des Sicherheitsdatenblatts und der Bereitstellung an nachgeschaltete Anwender.

Nachgeschalteter Anwender

Wenn ein nachgeschalteter Anwender, z. B. ein Formulierer oder Vertreiber, die Zusammensetzung ändert oder neue Verwendungszwecke einführt, muss er das Sicherheitsdatenblatt entsprechend aktualisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass alle neuen Gefahreninformationen unverzüglich an alle Kunden weitergegeben werden.

Fachkundige Person

Jedes Sicherheitsdatenblatt muss von einer qualifizierten, Fachkundige Person erstellt oder überprüft werden.Zu den sachkundige personen zählen interne EHS-Spezialisten, Laborsicherheitsbeauftragte oder akkreditierte externe Berater.

Sie müssen über einen einschlägigen wissenschaftlichen Abschluss, mehrjährige Erfahrung im Bereich Chemikaliensicherheit sowie eine von der ECHA anerkannte Schulung zu Anhang II und der GHS-Einstufung verfügen. Darüber hinaus müssen sie Deutsch und Englisch fließend beherrschen und sich kontinuierlich über gesetzliche Vorschriften auf dem Laufenden halten.

So wird sichergestellt, dass alle 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts korrekt sind und bei neuen Gefahreninformationen umgehend aktualisiert werden.

Erstellungs- und Übersetzungsprozess

Der Prozess der Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern umfasst eine sorgfältige Datenerfassung und -aufbereitung sowie eine fachkundige Überprüfung und Lokalisierung. So wird sichergestellt, dass jedes Datenblatt korrekt, konform und vollständig an den Zielmarkt angepasst ist.

Arbeitsablauf und Dokumentation

  1. Datenerfassung: Lieferantendaten, Labortests, veröffentlichte Studien.
  2. Entwurf: Alle 16 Abschnitte gemäß Anhang II in deutscher Sprache ausfüllen.
  3. Überprüfung: Eine fachkundige überprüft den Inhalt.
  4. Genehmigung: Rechtliche und qualitätssichernde Freigabe.
  5. Verteilung: Bereitstellung des Sicherheitsdatenblatts vor der ersten Lieferung.

Auslagerung der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Viele Unternehmen beauftragen spezialisierte EHS-Beratungsfirmen mit der Erstellung oder Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern, die über zertifizierte Fachkräfte verfügen. Diese helfen dabei, das Wissen über REACH, CLP und lokale Anpassungen auf dem neuesten Stand zu halten und Qualitätskontrollen und Prüfpfade zu dokumentieren.

Struktur und Aktualisierungsprozess

Alle Sicherheitsdatenblätter folgen einer 16-teiligen Struktur, die von der Identifizierung bis zu den Vorschriften enthält und eine einheitliche Risikokommunikation gewährleistet. Bei neuen Gefahreninformationen oder Änderungen der Vorschriften müssen die Sicherheitsdatenblätter unverzüglich überarbeitet und allen Empfängern der letzten 12 Monate kostenlos erneut zugesandt werden.

Bewältigung häufiger Herausforderungen bei Sicherheitsdatenblättern und nächste Schritte

Viele Unternehmen haben Probleme mit dem Umfang, der Versionskontrolle und der Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern, insbesondere wenn sie Hunderte von Produkten an mehreren Standorten verwalten müssen. Um diese Probleme effektiv zu lösen, sollten Sie eine umfassende Cloud-basierte Lösung für das Sicherheitsdatenblattmanagement einsetzen, die die Sicherheitsdatenblätter auf dem neuesten Stand hält und reibungslose Audits unterstützt.

Häufig

1. Wer darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen?
Nur eine gemäß REACH Anhang II und den geltenden nationalen Vorschriften zertifizierte sachkundige Person darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen oder überprüfen.

2. Kann ich die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auslagern?
Ja, wenn der ausgelagerte Dienstleister qualifizierte Sachkundige einsetzt.

3. Wie oft muss ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden?
Unverzüglich nach Vorliegen neuer Gefahreninformationen oder bei Änderungen der Rechtsvorschriften, mindestens jedoch einmal jährlich.

4. Wer haftet für ein fehlerhaftes Sicherheitsdatenblatt?
Die Partei, die das fehlerhafte Sicherheitsdatenblatt herausgegeben hat: Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Berater.

5.Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Geldstrafen, Produkthaftungsansprüche und mögliche Betriebsunterbrechungen.