Welche Sicherheitsdatenblätter braucht die Zahnarztpraxis?
By Zarif Ahmed
| 10 Sep 2025

Wenn Sie mit Desinfektionsmitteln, Ätzmitteln, Acrylaten, Gasen oder Endo-Spülmitteln umgehen, müssen Sie Sicherheitsdatenblätter griffbereit, leicht zugänglich, aktuell und mit den Anweisungen für das Personal verknüpft haben.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Sicherheitsdatenblätter eine Zahnarztpraxis benötigt, wo Sie diese erhalten, wie lange Sie sie aufbewahren müssen und wie Sie sie in alltägliche Sicherheit umsetzen können.

Warum Sicherheitsdatenblätter in der Zahnmedizin wichtig sind

Was ein Sicherheitsdatenblatt ist und warum es wichtig ist. In der EU folgen Sicherheitsdatenblätter dem REACH-Anhang II und der CLP-Verordnung. Seit 2020/878 müssen neue/aktualisierte Sicherheitsdatenblätter das neueste Format verwenden.

Für Praxen sind Sicherheitsdatenblätter die Grundlage für die Gefahrenidentifizierung, PSA, Verschüttungen/Erste Hilfe, Lagerung und Entsorgung und sie unterstützen Ihre Betriebsanweisungen.

Sicherheitsdatenblatt → Betriebsanweisungen → Schulung. Zahnärztekammern und BGW-Materialien betonen eine einfache Kette: Sicherheitsdatenblätter aufbewahren, Betriebsanweisungen schreiben, Mitarbeiter regelmäßig schulen und dies dokumentieren.

Das ist kein Papierkram. So reduzieren Sie die Exposition bei der Flächendesinfektion, bei Acrylarbeiten oder in der Endodontie.

Digital oder Papier? Sie können Sicherheitsdatenblätter digital verwalten, solange alle betroffenen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragten ungehinderten Zugriff darauf haben.

KomNet stellt klar, dass GefStoffV §6(12) und §14(1) den elektronischen Zugriff erlauben, wenn dies bei der Unterweisung der Mitarbeiter erklärt wird.

Ihre wichtigsten Chemikaliengruppen in der Zahnmedizin, für die Sicherheitsdatenblätter erforderlich sind

Nachfolgend finden Sie die Produktfamilien, für die eine Zahnarztpraxis am häufigsten Sicherheitsdatenblätter benötigt. Verwenden Sie diese als Grundlage für Ihre Einkaufs- und Auditentscheidungen.

Sicherheit-Checkliste

Tipp: Um die Einstufung eines Stoffes zu überprüfen oder schnell Erste-Hilfe-Maßnahmen und PSA nachzuschlagen, suchen Sie in der GESTIS-Datenbank und vergleichen Sie die Ergebnisse mit dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten.

Das Mindestpaket an Sicherheitsdatenblättern: eine praktische Checkliste für Teams

Beginnen Sie mit einem Gefahrstoffverzeichnis. Listen Sie alle von Ihnen verwendeten Gefahrstoffe, ihre Einstufung und ihren Verwendungsort auf und verlinken Sie sie mit dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt. Zahnärztliche Kammern veröffentlichen einfache Vorlagen, die Sie übernehmen und anpassen können.

Machen Sie den Zugriff mühelos. Führen Sie eine digitale Sicherheitsdatenblatt-Bibliothek und eine kurze Anleitung zum Auffinden der Datenblätter in Ihrem Mitarbeiterhandbuch oder Ihrer Einweisung. Dies entspricht den Empfehlungen von KomNet zur digitalen Verfügbarkeit und zum Zugriff.

Verbinden Sie jedes Sicherheitsdatenblatt mit einer Gebrauchsanweisung. Viele Versicherer/Lieferanten stellen sogar Entwürfe für Gebrauchsanweisungen pro Produkt zur Verfügung. Passen Sie diese an Ihre Aufgaben und Räume an und schulen Sie Ihre Mitarbeiter jährlich (dokumentieren Sie dies).

Aufbewahrung und Versionskontrolle. Halten Sie die Sicherheitsdatenblätter auf dem neuesten Stand und archivieren Sie sie für 10 Jahre nach der letzten Verwendung eines Produkts, damit Sie später Fragen zur Exposition beantworten können. Notieren Sie das Datum, an dem Sie die Verwendung eines Produkts eingestellt haben, in Ihrem Inventar. shop.plandent.de

Wo Sie Sicherheitsdatenblätter erhalten. Fordern Sie sie bei Ihrem Lieferanten an oder laden Sie sie von dessen Produktseiten herunter. Die BAuA stellt Vorlagen und Links zu den Leitlinien der ECHA zur Verfügung, falls Sie das Format/die Abschnitte überprüfen müssen.

Lagerung und Kennzeichnung: Sicherheitsdatenblätter in sichere Praxis umsetzen

Entzündbare Stoffe und Kleingemengenregelung (TRGS 510). Viele Desinfektionsmittel sind entzündbar. Begrenzen Sie die Tagesmengen in Behandlungsräumen und lagern Sie größere Mengen bei Bedarf in vorschriftsmäßigen Sicherheitsschränken. TRGS 510 erläutert Kleingemengengrenzwerte und wann Sicherheitsschränke (EN 14470-1) erforderlich sind.

Beschriften Sie umgefüllte Behälter. Wenn Sie Inhaltsstoffe in Sprühflaschen oder Badewannen umfüllen, beschriften Sie diese ordnungsgemäß (auf Deutsch, mit Bezeichnung und Gefahrenhinweisen). Verwenden Sie keine Getränkeflaschen wieder. Die Materialien der BGW und der Kammer betonen die korrekte Beschriftung und Trennung von Lebensmitteln.

Vergessen Sie Gase nicht. Sichern Sie Gasflaschen gegen Herunterfallen und beachten Sie die Belüftungs-/Trennungsvorschriften. Tragen Sie sie in Ihr Inventar ein und bewahren Sie das Sicherheitsdatenblatt in der Nähe der Verwendungsorte auf.

Vom Sicherheitsdatenblatt zu sichereren Arbeitsabläufen

Schulungsrhythmus. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter vor dem ersten Kontakt, bei Änderungen und mindestens einmal jährlich – verwenden Sie dabei Ihre Betriebsanweisungen und Reinigungs-/Desinfektionspläne als Vorlage. Dokumentieren Sie die Teilnahme und die Themen.

Nutzen Sie externe Referenzen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

  • BAuA: Aktualisierungen von Format/Struktur und Vorlagen.
  • ECHA-Leitfaden (über den BAuA-Helpdesk): Wie Sicherheitsdatenblätter zu erstellen sind.
  • TRGS 525/510: Branchenspezifische Handhabung/Lagerung.
  • GESTIS: schnelle Suche nach Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Sicherheitsdatenblätter in den zahnärztlichen Alltag integrieren

Sie brauchen nicht Hunderte von Dokumenten. Sie brauchen nur die richtigen Sicherheitsdatenblätter für die Chemikalien, die Sie tatsächlich verwenden, die für Ihr Team sichtbar sind, mit einfachen Betriebsanweisungen verknüpft sind und durch regelmäßige Schulungen ergänzt werden.

Beginnen Sie mit Ihrer Gefahrstoffliste, laden Sie fehlende Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten herunter, beschränken Sie die Verwendung brennbarer Stoffe auf den täglichen Gebrauch am Behandlungsstuhl und lagern Sie den Rest ordnungsgemäß. So machen Sie die Sicherheitsdatenblätter, die eine Zahnarztpraxis benötigt, zu einer gelebten, täglichen Gewohnheit.

FAQs

1) Können wir alle Sicherheitsdatenblätter nur digital aufbewahren?

Ja – wenn der Zugriff für alle betroffenen Mitarbeiter ungehindert möglich ist und in Ihrer Anleitung geregelt ist. Dies entspricht den Auslegungen der GefStoffV und der TRGS 555.

2) Wie lange müssen wir alte Sicherheitsdatenblätter nach Einstellung eines Produkts aufbewahren?

Bewahren Sie sie 10 Jahre nach der letzten Verwendung auf. Fügen Sie Ihrem Inventar das Datum der „letzten Verwendung” hinzu.

3) Benötigen wir Sicherheitsdatenblätter für Produkte ohne Gefahrenklassifizierung?

Wenn ein Produkt gemäß CLP nicht als gefährlich eingestuft ist, ist ein Sicherheitsdatenblatt möglicherweise nicht vorgeschrieben – Sie benötigen jedoch weiterhin Benutzerinformationen/Gebrauchsanweisungen. Überprüfen Sie das Etikett und fragen Sie im Zweifelsfall den Lieferanten.

4) Welche Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts sind im Alltag am wichtigsten?

Konzentrieren Sie sich auf die Abschnitte 2 (Gefahren), 7 (Handhabung/Lagerung), 8 (PSA), 4 (Erste Hilfe), 6 (Verschüttungen), 10 (Reaktivität) und 13 (Entsorgung), alle standardisiert durch EU 2020/878.

5) Wo können wir die Gefahrenklassifizierungen schnell überprüfen?

Verwenden Sie GESTIS, um GHS-Piktogramme, H/P-Sätze, OELs und Erste-Hilfe-Hinweise zu überprüfen, und vergleichen Sie diese dann mit dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten.