

Chemikalienimporteure
müssen ihre Funktion als "Die verantwortliche Partei" für Gefahreninteraktion, Gefahrenkategorie sowie SDS-Konformität erkennen. Sicherheitsdatenblätter für importierte Produkte müssen überprüft und bei Bedarf neu verfasst werden, um den OSHA-Vorgaben zu entsprechen. Die Standards für Gefahrenkategorien und der Grad der GHS-Einführung variieren je nach globaler Region.
OSHA definiert
einen Chemikalienimporteur als das erste Unternehmen mit Mitarbeitern innerhalb des Zollgebiets der USA, das gefährliche Chemikalien aus anderen Ländern erhält, um sie an Lieferanten oder Unternehmen in den USA weiterzugeben. Gemäß OSHA 29 CFR 1910.1200 (f)(1).
- Importeure müssen alle gefährlichen Stoffe und Gemische gemäß der OSHA-Verordnung klassifizieren, kennzeichnen und verpacken.
- Importeure müssen die chemischen Informationen zu den gefährlichenChemikalien, denen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt sein könnten, durch ein schriftliches Gefahrenkommunikationsprogramm bereitstellen, das alle Informationsdokumente, einschließlich des Sicherheitsdatenblatts (SDS), enthält.
- Vor dem Versand importierter Behälter mit gefährlichen Chemikalien innerhalb der USA muss der Importeur sicherstellen, dass jeder Behälter gemäß HCS 2012 ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (d. h. gemäß 29 CFR 1910.1200(f)(1)).
- Importeure, die gefährliche Stoffe eigenständig auf den Markt bringen, müssen die Klassifizierungs- und Kennzeichnungsinformationen ihrer zuständigen Chemikaliensicherheitsbehörde melden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn die Informationen bereits im Rahmen der Registrierung bereitgestellt wurden.
- Importeure gefährlicher Gemische müssen bestimmte Informationen an das Nationale Giftinformationszentrum (NPIC) oder die eigene nationale Regulierungsbehörde melden. Falls sie Gemische in Verkehr bringen, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, sollten Meldungen für Verbraucher- und professionelle Produkte über das Giftinformationszentrum-Meldeportal (PCN) oder die eigene nationale Regulierungsbehörde eingereicht werden.
- Der Importeur darf keine Chemikalien importieren, die in den Anhängen der PIC-Verordnung aufgeführt sind, es sei denn, dies erfolgt gemäß spezifischen Bedingungen, die in der EU-Gesetzgebung, z. B. REACH und CLP, oder den Vorschriften der eigenen nationalen Regulierungsbehörde festgelegt sind und die auf einer Verbotsliste stehen könnten.
- Importeure müssen die jährlichen Importe von Chemikalien, die in den Anhängen der Verordnung oder in den Vorschriften ihrer eigenen nationalen Regulierungsbehörde aufgeführt sind, melden.
