Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,05-0
EC/CAS
415-130-7
Name der Chemikalie
A mixture of: a-cyano-3-phenoxybenzyl (Z)-(1R,3R)-[(S)-3-(2-chloro-3,3,3-trifluoro-prop-1-enyl)]-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate; a-cyano-3-phenoxybenzyl (Z)-(1S,3S)-[(R)-3-(2-chloro-3,3,3-trifluoro-prop-1-enyl)]-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate
Konzentration
9,8
Allgemeine Information
Version
14
Überarbeitet am
2024-03-21
Produktidentifikator
JAGUAR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel, Insektizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für berufliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 192-40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Zulassungsinhaber
E-Mail-Addresse
sdb@plantan.de, info@lifescientific.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H330, H334, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 13
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN:Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitsmaßnahmen SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in un- mittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Spo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1% oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Diese Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1% oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Kann vorübergehendes Jucken, Kribbeln, Brennen oder Gefühllosigkeit der ungeschützten Haut hervorrufen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 H302 Akute Toxizität Kategorie 2 H330 Sensibilisierung durch Einatmen Kategorie 1 H334 Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 H410 Wortlaut der H-Sätze siehe unter Abschnitt 16.