Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-145-8/2372-82-9
Name der Chemikalie
N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine
Konzentration
>=3%- <5%
EC/CAS
94667-33-1
Name der Chemikalie
Poly(oxy-1,2-ethanediyl), .alpha.-[2-(dide cylmethylammonio)ethyl]- .omega.- hydroxy-, propanoate (salt)
Konzentration
>=3%- <5% >=0,5% -<2,5%
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
<5% <5%
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
>= 0,5%- < 2,5%
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2023-02-28
Produktidentifikator
ZETA 5 POWER ACT
NOTRUFNUMMERN:
0551/19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Zhermack S.p.a
E-Mail-Addresse
msds@zhermack.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sonderbestimmungen
Keine
Enthält
N-(3-aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin N,n-didecyl-n-methyl-poly(oxyethyl)ammoniumpropionat Kaliumhydroxid; Ätzkali; Kalilauge
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Die Einstufung des Gemischs, das einen extremen pH-Wert aufweist, basiert auf den Resultaten eines In-vitro-Tests, der an einem ähnlichen Gemisch in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen (OECD Guidelines for the Testing of Chemicals, Part 435, adopted 28. Jul. 2015 “In vitro membrane Barrier Test Method for Skin Corrosion”) und den GLP-Grundsätzen - Gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice – GLP) - durchgeführt wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 11. Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Met. Corr. 1, H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B, H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1, H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Acute 1, H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1, H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken