Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-07-04
Produktidentifikator
Zetashape CoCr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Zhermack GmbH Deutschland
E-Mail-Addresse
SDB@zhermack.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H335, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Skin sens. 1B, H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Resp. Sens. 1, H334 Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Aquatic Chronic 4, H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub / Rauch / Gas / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken, rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tragen. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen und nationalen Vorschriften.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnungselemente (EU) Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig: Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), Anhang I, Ziffer 1.3.4 - EG-Richtlinie 1999/45/EG (DPD), Anhang VII (siehe EG-Richtlinie 67/548/EG, Anhang VI, Ziffer 9.3 36.0.8
2.3 Sonstige Gefahren
Wird bei der Weiterverarbeitung die Form des Produktes im Lieferzustand verändert (z.B. durch Schleifen, Polieren, Funkenerosion, Schweißen, Schmelzen) und es entstehen Stäube oder Dämpfe, können die Gefahren, die von den gefährlichen Inhaltsstoffen (siehe Angaben in Abschnitt 3) ausgehen, wirksam werden.