Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
78-51-3
Name der Chemikalie
TBEP, Tris(2-butoxyethyl) phosphate
Konzentration
N/A
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-10
Produktidentifikator
SHIELD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) · Produktkategorie PC9a Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZEP INDUSTRIES B.V
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme entfällt · Signalwort entfällt
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *