Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
N/A
EC/CAS
227-813-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene; (d-limonene)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-04-16
Produktidentifikator
KDS NR 1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
ZEP INDUSTRIES BV
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZEP INDUSTRIES B.V
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *