Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-04-16
Produktidentifikator
DOSE EASY D4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
ZEP INDUSTRIES BV
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZEP INDUSTRIES B.V
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
36 Reizt die Augen.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *