Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-15
Produktidentifikator
BIG Z
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
NOTRUFNUMMERN:
ZEP INDUSTRIES BV
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZEP INDUSTRIES B.V
E-Mail-Addresse
sales@zepbenelux.com, info@zepbenelux.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid alkyl C8-C10 polyglucocide Sulfonsäuren, C16-, C16-Alkan, Na-Salze
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf nicht einatmen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
PBT
Nicht anwendbar (Fortsetzung von Seite 1)
vPvB
Nicht anwendbar *