Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
201
Überarbeitet am
2015-02-20
Produktidentifikator
600266
Produktidentifikator
600266
A. Handelsname:
Petroleum E-COLL
CAS-Nr.
64742-81-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZEDEV AG
E-Mail-Addresse
Beat.Schor@zedev.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H336, H401, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gesundheitsgefahr Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Umwelt Aqu. chron. 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen H401 Giftig für Wasserorganismen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Xi; Reizend R38 Reizt die Haut N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt Fortsetzung von Seite 1)
2.2. Kennzeichnungselemente
Der Stoff ist gemäß GHS (Globally Harmonized System) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gesundheitsgefahr Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Umwelt Aqu. chron. 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H401 Giftig für Wasserorganismen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt. (Fortsetzung von Seite 1)