600266

ZEDEV AG

Überarbeitet am : 2015-02-20

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GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

64742-81-0

Name der Chemikalie

Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

201

Überarbeitet am

2015-02-20

Produktidentifikator

600266

Produktidentifikator

600266

A. Handelsname:

Petroleum E-COLL

CAS-Nr.

64742-81-0

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS08 GHS09 M004 M009 M010 M011 M017 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ZEDEV AG

E-Mail-Addresse

Beat.Schor@zedev.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H304, H315, H336, H401, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H304

May be fatal if swallowed and enters airways

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gesundheitsgefahr Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Umwelt Aqu. chron. 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen H401 Giftig für Wasserorganismen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Xi; Reizend R38 Reizt die Haut N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt Fortsetzung von Seite 1)

2.2. Kennzeichnungselemente

Der Stoff ist gemäß GHS (Globally Harmonized System) eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gesundheitsgefahr Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Umwelt Aqu. chron. 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H401 Giftig für Wasserorganismen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt. (Fortsetzung von Seite 1)

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