Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Schwefelsäure - wässrige Lösungen
CAS-Nr.
7664-93-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Akkusäure
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht bestimmt E-Mail (sachkundige Person)
Hersteller / Lieferant
ZAP SZNAJDER BATTERIEN S.A
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ZAP SZNAJDER BATTERIEN S.A
E-Mail-Addresse
s-gasiniak@zap.pl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1A (Skin Corr. 1A) Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314) Schwere Augenschädenreizung, Kategorie 1 (Eye Dam.1) Verursacht schwere Augenschäden (H318)
Andere schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
Die Substanz wirkt lokal ätzend und schädlich. Kann Verätzungen der Haut, Bindehaut und Hornhaut des Auges verursachen. Kann Reizungen der Schleimhäute und der Atemwege verursachen, die durch Kratzen im Hals und Husten gekennzeichnet sind. Beim Verschlucken Gefahr der Verätzungen von Mund, Hals, Verdauungstrakt und Gefahr der Perforation der Magenwand. Symptome: Übelkeit, Erbrechen, starke Schmerzen. 1 Wirkungen auf die Umwelt Hohe Produktkonzentrationen in Abwässern können zur Versauerung von Wasser führen. Vor Einleitung in Kläranlagen das Abwasser neutralisieren. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen: Das Produkt hat einen sehr niedrigen pH-Wert. Vor Einleitung in Kläranlagen das Abwasser neutralisieren.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Für anorganische Substanzen ist keine PBT- und vPvB Bewertung erforderlich.