Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-11
Produktidentifikator
YaraVita RAPS FL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verteilung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Sonstiger, nicht angegebener Industriezweig Ursache In Ermangelung entsprechender Erfahrungen oder Daten kann der Lieferant diese Verwendung nicht genehmigen
NOTRUFNUMMERN:
Erfurt / Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Yara GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361fd
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361fd
Suspected of damaging fertility; Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
Klassifizierungen
Repr. 2, H361fd (Fruchtbarkeit, Kind im Mutterleib) Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Verhütung
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280-d Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts-/Augenschutz tragen.
Antwort
P308 BEI Exposition oder falls betroffen: P313-a Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Colemanit (Calciumborat) EG Verordnung (EG) Nr. Zutreffend, Tabelle, Nr. 3. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine.