Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-647-6
Name der Chemikalie
Ammonia
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-28
Produktidentifikator
YaraVita AZOS
CAS-Nr.
1336-21-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verteilung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Sonstiger, nicht angegebener Industriezweig Ursache In Ermangelung entsprechender Erfahrungen oder Daten kann der Lieferant diese Verwendung nicht genehmigen
NOTRUFNUMMERN:
Erfurt / Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Yara GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
Klassifizierungen
Skin Corr./Irrit.2, H315 Eye Dam./Irrit.2, H319 Aquatic Chronic3, H412 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
R52/53 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniak Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. EG Verordnung (EG) Nr. Nicht anwendbar. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine.