Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
15245-12-2
Name der Chemikalie
Nitric acid, ammonium calcium salt
Konzentration
N/A
EC/CAS
239-289-5
Name der Chemikalie
Nitric acid, ammonium calcium salt
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-06
Produktidentifikator
YaraLiva CALCINIT
CAS-Nr.
15245-12-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verteilung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Sonstiger, nicht angegebener Industriezweig Ursache In Ermangelung entsprechender Erfahrungen oder Daten kann der Lieferant diese Verwendung nicht genehmigen
NOTRUFNUMMERN:
Erfurt / Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Yara GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
Klassifizierungen
Acute Tox. 4, H302 Eye Dam. 1, H318 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P280-b Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P264-a Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 BEI VERSCHLUCKEN: P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. EG Verordnung (EG) Nr. Es gilt mindestens einer der folgenden Einträge; 3, 58 und 1907/2006 (REACH) Anhang 65. XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Produkt bildet in Verbindung mit Wasser rutschige Beläge.