Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-04
Produktidentifikator
K 50
CAS-Nr.
1310-58-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verteilung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Sonstiger, nicht angegebener Industriezweig Ursache In Ermangelung entsprechender Erfahrungen oder Daten kann der Lieferant diese Verwendung nicht genehmigen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Yara Benelux B.V
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
Klassifizierungen
Acute Tox.4, H302 Skin Corr./Irrit.1A, H314 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Xn, R22 C, R35 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts- /Augenschutz tragen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Gas oder Dampf nicht einatmen.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid K 50 Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. EG Verordnung (EG) Nr. Nicht anwendbar. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII