Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-18
Produktidentifikator
Motorfrostschutz
CAS-Nr.
107-21-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Frostschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Yachticon A. Nagel GmbH
E-Mail-Addresse
yachticon@yachticon.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Nieren bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken schädigen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Nieren bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken schädigen.
Gefahrenkategorien
Acute Tox. 4 H302 STOT RE 2 H373
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. ! Besondere Vorschriften für die Verpackung Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethandiol
2.3 Sonstige Gefahren
Andere schädliche Wirkungen Wiederholter Hautkontakt kann eine bestehende Dermatitis verschlimmern.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.