Allgemeine Information
Überarbeitet am
2009-02-27
Produktidentifikator
BZW
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kaliumtripolyphosphat Automatenreiniger 1 -< 20 Xi 36/38
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Xn/Xi
E-Mail-Addresse
k.schnurbusch@chemical-check.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Reizung der Augen Gefahr ernster Augenschäden. 4.3 Hautkontakt Für den Menschen Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Siehe auch Punkt 11 und 15. Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie (Rötung etc.), Arzt konsultieren. 1999/45/EG. Es können auftreten: Reizung der Augen Reizung der Haut. 4.4 Verschlucken Für die Umwelt Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen. Siehe Punkt 12. Datenblatt mitführen Hoher pH-Wert kann Gewässer schädigen. 4.5 Besondere Mittel zur Ersten Hilfe Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erforderlich n.g. unter 5 % Phosphonate 5. MASSNAHMEN ZUR amphotere Tenside BRANDBEKÄMPFUNG Phosphate Duftstoffe 5.1 Geeignete Löschmittel CITRAL Auf Umgebungsbrand abstimmen. d-LIMONENE 5.2 Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen