Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-15
Produktidentifikator
18.10.2017
1.3 Synonyme:
Mineralischer Werktrockenmörtel; Klebemörtel
CAS-Nr.
65997-15-1
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Zürich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Xella Porenbeton Schweiz AG
E-Mail-Addresse
ulrich.becker@xella.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut (skin irritation 2); H315 Schwere Augenschädigung (eye damage 1); H318 2.1.2 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG reizend, Xi; R38, R41
Weitere Informationen
Voller Wortlaut der Einstufung und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+310 BEI VERSCHLUCKEN sofort GIFTINFORMATIONSZENTRALE oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.