Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
<0,1 >=5% >=5% >=5% >=0,1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-03-24
Produktidentifikator
SHBKLEBST REVOLUTION2 BEUTEL 400ML
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe und/ oder Dichtstoffe Produkt zur professionellen Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Würth Handelsges. m.b.H
E-Mail-Addresse
prodsafe@wuerth.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Weitere Informationen
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH204
Enthält
Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Toxizität bei oraler Verabreichung: 1,2 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Hauttoxizität: 1,2 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten Inhalationstoxizität: 1,2 % Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un- bekannten Risiken für Gewässer: 1,2 %
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.