Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-12-11
Produktidentifikator
KLEBSTOFFENTFERNER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Detergens Produkt zur professionellen Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Würth Handelsges. m.b.H
E-Mail-Addresse
prodsafe@wuerth.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohl- sein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen. Mund ausspülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärzt- liche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1-Butylpyrrolidin-2-on
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.