Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
402-070-1/88122-99-0
Name der Chemikalie
2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxy)-1,3,5-triazine
Konzentration
>=2,5-<10
EC/CAS
204-263-4/118-60-5
Name der Chemikalie
2-Ethylhexyl salicylate/Octisalate
Konzentration
>=2,5-<10
EC/CAS
232-033-3/7783-90-6
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
>=0,0025-<
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-11-28
Produktidentifikator
SONNENSCHUTZCREME UV30
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kosmetikprodukte Produkt zur professionellen Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dies ist ein Körperpflege- oder Kosmetikprodukt, das für Ver- gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Würth AG
E-Mail-Addresse
prodsafe@wuerth.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- dend, Kategorie 2 ger Wirkung.