Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-07-04
Produktidentifikator
SANITÄRREINIGER ECOLINE 1000ML
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, Detergens Produkt zur professionellen Verwendung Empfohlene
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Würth AG
E-Mail-Addresse
prodsafe@wuerth.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zitronensäure, Monohydrat Alpha-Isotridecyl-omega-hydroxypoly-ethylenglycol
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3