Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-726-8/109-99-9
Name der Chemikalie
Tetrahydrofuran (618/2012)
Konzentration
>=50-<70 >=25% >=25%
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
>=1-<10 =0,1-<0,25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-12-01
Produktidentifikator
PVC KLEBER 200 GR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe Produkt zur professionellen Verwendung Empfohlene
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Würth AG
E-Mail-Addresse
prodsafe@wuerth.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H335, H336, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H351 Kann bei Einatmen vermutlich Krebs erzeugen. Ergänzende EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Tetrahydrofuran Aceton
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
Reaktionsprodukte von trifenylphosphit und Isodekanol (1 2). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3 verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3 Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Karzinogenität, Kategorie 2 H351: Kann bei Einatmen vermutlich Krebs erzeugen.