Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-06
Produktidentifikator
WULFF SA 50 Plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU19 Bauwirtschaft SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher · Produktkategorie PC9b Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WULFF GmbH u. Co. KG
E-Mail-Addresse
industrie@wulff-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen und Formaldehyd. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
PBT
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die den PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII, entsprechen.
vPvB
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die den vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII, entsprechen. *