Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-08-04
Produktidentifikator
SpeziKalk
Stoffname
Calciumdihydroxid
1.3 Synonyme:
Kalkhydrat, Weißkalkhydrat, Calciumhydroxid, gelöschter Kalk
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumdihydroxid - Ca(OH)2
CAS-Nr.
1305-62-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475151-45
NOTRUFNUMMERN:
Wien (VIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Wopfinger Baustoffindustrie GmbH
E-Mail-Addresse
office@baumit.com, zuständigen Person
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT einmalige Exposition 3, Expositionsweg: Inhalation Hautreizung 2 Augenschäden 1 2.1.2 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Xi – reizend
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P310: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENRUM oder Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen. P261+P304+P340: Einatmen von Staub/ Aerosol vermeiden. BEI EINTAMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P501: Inhalt/Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden. 2.2.2 Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Gefährlichkeitsmerkmale: Xi reizend Bezeichnung der besonderen Gefahren (R-Sätze): R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41: Verursacht schwere Augenschäden. (S-Sätze) S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22: Staub nicht einatmen S24/25: Berührung mit Augen und Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
2.3 Sonstige Gefahren
Calciumdihydroxid erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe. Sonstige Gefahren sind nicht bekannt.