Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-02-09
Produktidentifikator
Baumit KlimaDekor
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungen, von denen
Herstellername
Wopfinger Baustoffindustrie GmbH
NOTRUFNUMMERN:
der 1. Medizinischen Universitätsklinik, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Wopfinger Baustoffindustrie GmbH
E-Mail-Addresse
office@wopfinger.baumit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. GHS 05 H318 Verursacht schwere Augenschäden. 2.1.2 Gemäß Richtlinie 1999/45/EG H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
Klassifizierungen
Der Stoff / die Zubereitung ist im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG eingestuft. Xi, reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Calciumhydroxid
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P280 Handschuhe/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 Bei KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Entsorgung des Inhaltes / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften. 2.2.2 Gemäß Richtlinie 1999/45/EG S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrenpiktogramme
Xi, reizend