Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-877-9/14807-96-6
Name der Chemikalie
Talc
Konzentration
2.5 <= x% <10
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
50<=x%<100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-29
Produktidentifikator
Wood Mastic E850
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Ausfüllung/Reparation von Risse, Löchern im Holzböden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Wood Repair by Boegh Consult A/S
E-Mail-Addresse
info@woodrepair.dk
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemisches gemäß Verordnung 1272/2008 Kann allergische Reaktionen verursachen (EUH208) E800 Aqua+ beinhaltet keine physikalischen oder Umweltrisiken. Bei normalem Gebrauch des Produkts sind keine Umweltschäden bekannt. 2.2 Beschriftungselemente - Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. CLP 1272/2008 Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 und deren Änderungen. Andere Kennzeichnungen: EUH208
Enthält
1,2-BENZISOTHIAZOL-3(2H)-ONE. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich
Sicherheitshinweise
Allgemein P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Entsorgung P501: Inhalt / Behälter einer zugelassenen Deponie zuführen.
Verhütung
P271: Nur im Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden
2.3 Sonstige Gefahren
In trockener Form kommen nicht-giftige Staub-unannehmlichkeiten vor. Keine besondere Einflüsse bei konzentrierten Mengen; ähnlich andere Pulverprodukte. Keine Schadenwirkung auf der Haut. Schwache Austrocknung der Haut ist möglich. Kann im trockenen Zustand an der Haut haften.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
E800 Aqua+ enthält nicht ‘Substances of Very High Concern’ (SVHC) >= 0.1% publiziert von European CHemicals Agency (ECHA) unter den Artikel 57 von REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Das Gemisch erfüllt weder die PBT- noch die vPvB-Kriterien für Gemische gemäß Anhang XIII der REACH- Verordnungen EG 1907/2006