Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
2,5-10%
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
<2,5% <2,5%
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
<2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-11-30
Produktidentifikator
Bio Clean
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht verwenden bei Aluminium, Acrylflächen, Kunststoffglas, Glas, Chrom, bei groben Holzarten, lackierten Oberflächen, Dichtungen, Gummi, Leder und weiteren empfindlichen Oberflächen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Wonisch Tec GmbH
E-Mail-Addresse
info@wonisch-tec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isotridecanol eloxyliert (7-14 EO) Dinatriummetasilikat Kaliumhydroxid 2-Ethylhexanolpolyglykoletherphosphorsäureester, Na-Salz
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P260 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaklinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen. 2.3 Sonstige Gefahrenbezeichnung
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar BSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.