Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
<= 100 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-23
Produktidentifikator
Natriummetasilikat
Produktidentifikator
Natriummetasilikat
A. Handelsname:
WITTIG Umweltchemie GmbH
CAS-Nr.
6834-92-0
REACH-Registrierungsnummer
Eine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen
NOTRUFNUMMERN:
+49-(0)2641-205100
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WITTIG Umweltchemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@wittig-umweltchemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
- kein(e,er)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv gegenüber Metallen (Kategorie 1), H290 Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1B), H314 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Atmungssystem, H335 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG C Ätzend R34 Xi Reizend R37 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.