Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-580-7/64-19-7
Name der Chemikalie
acetic acid
Konzentration
>1,0-<=5
EC/CAS
219-145-8/2372-82-9
Name der Chemikalie
N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine
Konzentration
<=1,0 5-15%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-01-24
Produktidentifikator
BANDSCHMIERMITTEL INTENS O
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WIGOL W. Stache GmbH
E-Mail-Addresse
compliance@wigol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H400, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkyl dipropylentriamin
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H315 Verursacht Hautreizungen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (Fortsetzung auf Seite 2) D (Fortsetzung von Seite 1) P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Anhang XIII XIV der Verordnung (EG)
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.