Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-069-1/77-92-9
Name der Chemikalie
Citric acid
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
220-239-6/2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
<0.1%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0.036%
Allgemeine Information
Version
2 - Ersetzt die
Überarbeitet am
2026-03-19
Produktidentifikator
Wetrok Reocid 2000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte) Nur für den berufsmäßigen Verwender
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Wetrok AG
E-Mail-Addresse
chemie@wetrok.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Decanol ethoxyliert 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 2.3. Sonstige Gefahren keine
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Eye Dam. 1; H318 Skin Sens. 1; H317 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.