Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-18
Produktidentifikator
Rostlöser
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Technische Aerosole
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Werol GmbH
E-Mail-Addresse
info@werol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenkategorien
Aerosol 1 H222, H229 Asp. Tox. 1 Aquatic Chronic 2 H411
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe C10-C13, n-Alkane, Isolkane, Cycloalkane, <2% Aromaten (Benzol <0,1%)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt wirkt betäubend. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Bei extensivem Gebrauch können sich brennbare / entzündbare Dampf-Luftgemische bilden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die gefährlichen PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.