Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-145-8/2372-82-9
Name der Chemikalie
N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine
Konzentration
>=5-<10
EC/CAS
204-812-8/77-92-9
Name der Chemikalie
Citric acid
Konzentration
>=1-<2
Allgemeine Information
Version
5.10
Überarbeitet am
2016-06-15
Produktidentifikator
APESIN COMBI DR 2 X 5 L D
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel Nur für gewerbliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
+43(0)1-4064343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Werner & Mertz Prof. Vertriebs GmbH
E-Mail-Addresse
Produktsicherheit@werner-mertz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI HAUT- (oder Haar) KONTAKT: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
N-(3-Aminopropyl)-N- dodecylpropan-1,3-diamin Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Keine Information verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.