Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-11-18
Produktidentifikator
Manusol Hände Desinfektionsmittel
CAS-Nr.
64-17-5
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WEPOS CHEMIE GMBH
E-Mail-Addresse
service@wepos-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 3; H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. 2 von 14
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten
Enthält
Ethanol 65 g/100 g Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung: N-90510 Produktart 1: Menschliche Hygiene Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen. Hohe Mengen können zu narkotischer Wirkung führen. Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.