Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-30
Produktidentifikator
CLEAR PROTECTIVE LACQUER Aerosol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schutzlack für Geräteschutz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zu diesem Zeitpunkt haben wir keine Informationen über Nutzungsbeschränkungen. Wenn verfügbar werden diese im Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
Hersteller / Lieferant
ELECTROLUBE. A division of HK
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1530 419600 between 8.30am - 5.00pm GMT Mon – Fri
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WENTWORTH LTD
E-Mail-Addresse
info@hkw.co.uk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Entz. Aerosol 1 - H222 Für Menschen Augenreiz. 2 - H319;STOT einm. 3 - H336 Für Umwelt Nicht eingestuft. Beim Erhitzen entsteht ein Überdruck, der ein explosionsartiges Bersten der Aerosoldose verursachen kann. Bei Sprühen gegen offenes Feuer oder glühende Gegenstände kann sich die Sprühdose entzünden.
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
Xi;R36. F+;R12. R67. Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäss (Eg) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P280 Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz tragen. Zusätzliche Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P410+412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
2.3 Sonstige Gefahren
Gemäß den aktuellen EU-Kriterien nicht als PBT/vPvB eingestuft.