Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-10-07
Produktidentifikator
Weldotec Galvano Zink -Neuzink-
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aerosol
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine/keiner
NOTRUFNUMMERN:
Verkauf unter Tel: +49/(0)4105/6127-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Weldotec GmbH
E-Mail-Addresse
info@weldotec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H319, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
F+ - Hochentzündlich, N - Umweltgefährlich Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
R-Sätze
Hochentzündlich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gefahrenkategorien
Aerosole: Aerosol 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenpiktogramme
GHS02-GHS07-GHS09
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß behördlicher Vorschrift zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.