Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
106264-79-3
Name der Chemikalie
Bis(methylthio)toluenediamine
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-10
Produktidentifikator
Urethan 85 Harz
CAS-Nr.
106264-79-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polyurethanflüssigkeit. Polyol-Harz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WEICON GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 2, H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333 + P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
6-Methyl-2,4-bis(methylthio)phenylen-1,3-diamin Mischungen und Erzeugnisse
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.