Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
236-675-5
Name der Chemikalie
Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-04
Produktidentifikator
Easy-Mix PE-PP 45 Härter
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
2-Komponenten-Konstruktionskleber Aktivator Komponente
Hersteller / Lieferant
WEICON GmbH & Co. KG
Herstellername
WEICON GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
WEICON GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
msds@weicon.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H318, H334, H341
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Gefahrenkategorien
Acute Tox. 4 H302 Eye Dam. 1 H318 Resp. Sens. 1 H334 Skin Sens. 1 H317 Muta. 2 H341
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Ethyl-2-[[3-(2-methylaziridin-1-yl)propionyl]methyl]propan-1,3-diylbis(2-methylaziridin-1-propionat), Hexaethyl-mu[kappa-N- kappa-N'-(1,6-hexandiamin)]dibor
Ergänzende Gefahrenhinweise
54 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter oraler Toxizität. 99 % des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter Gewässergefährdung.
2.3 Sonstige Gefahren
Nach Einatmen von Staub kann es zu Reizungen der Atemwege kommen. ! Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gefahr ernster Augenschäden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die gefährlichen PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.