Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
106-24-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-377-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-04
Produktidentifikator
Marder-Duftscheibe
CAS-Nr.
106-24-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Privathaushalte (= allgemeine Öffentlichkeit)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Weckerle AG
E-Mail-Addresse
mail@weckerleag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Geraniol
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten . P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.