Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-05
Produktidentifikator
Hochdruckreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigerkonzentrat
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum Zürich +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Weckerle AG
E-Mail-Addresse
mail@weckerleag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Die Mischung muss trotz des extremen pH-Wertes nicht als ätzend eingestuft werden . (H314) In-vitro-Hauttest OECD 431 (+ Verordnung (EG) Nr. 440/2008, Anhang, B.40bis ): nicht ätzend Test wurde mit einer ähnlichen Formulierung durchgeführt . H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumetasulfat, Isotridecanol, ethoxyliert (>5-20 EO)
Sicherheitshinweise
P264 Hände P280 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille /Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.