Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-09
Produktidentifikator
Shampoo Perlglanz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
Mainz - 24h - Tel. +49 (0) 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Weber Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
Info@weber-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Augenreizung Kategorie 2 --- H319 R14547 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie H319 Verursacht schwere Augenreizung.
R-Sätze
Reizend (Xi) R36 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Achtung
Verhütung
P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung R14547 / Version 0.0 gestellt. anionische Tenside Konzentration : < 5,00 % Duftstoffe
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.