Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-09
Produktidentifikator
Scheibenfrostschutz -70°C Gelb
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Frostschutzmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Weber Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
Info@weber-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 --- H226 R31024 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
R-Sätze
Entzündlich R10 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Achtung
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Lagerung
P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
R31024 / Version 0.0 Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.