RHEOSOL-Krustenbrecher

Wachendorff-Chemie GmbH

Überarbeitet am : 2017-04-20

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1310-73-2

Name der Chemikalie

sodium hydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

1310-58-3

Name der Chemikalie

potassium hydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-185-5

Name der Chemikalie

Potassium or sodium hydroxide (20)

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-181-3

Name der Chemikalie

Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-04-20

Produktidentifikator

RHEOSOL-Krustenbrecher

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Hochalkalischer Krustenlöser für extremste Verschmutzungen

NOTRUFNUMMERN:

Giftnotruf Berlin (Germany): 030 30686 790

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Wachendorff-Chemie GmbH

E-Mail-Addresse

info@rheosol.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1

Gefahrenhinweise

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

2.2. Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Natriumhydroxid Alkylpolyglycoside C10-16 Kaliumhydroxid Alkylpolyglykosid C8-C10

Sicherheitshinweise

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

2.3 Sonstige Gefahren

schwach wassergefährdend (WGK 1) Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB .

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