Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-25
Produktidentifikator
Permanent WespenFallen Lockstoff
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lockstoff für biotechnische Falle
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
W. Neudorff GmbH KG
E-Mail-Addresse
msds@neudorff.de
Abschnitt 2
Weitere Informationen
Die Prüfung L2 auf selbstunterhaltende Verbrennung gem. UN, Teil III Abschn. 32 bzw. 2.6.4.5 CLP-VO ist negativ. Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Bei sachgerechter Anwendung keine Gefahren bekannt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.