Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-424-0/5836-29-3
Name der Chemikalie
Coumatetralyl (ISO); 4-Hydroxy-3-(1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin(2016/1179)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-01
Produktidentifikator
Sugan RattenKöder
CAS-Nr.
5836-29-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rodentizider Köder gegen Ratten und Mäuse Wirkung des Stoffes / des Gemisches Der Wirkstoff ist ein Antikoagulant (Blutgerinnungshemmer)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
W. Neudorff GmbH KG (AT)
E-Mail-Addresse
msds@neudorff.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
Gefahrenkategorien
Acute Tox. 4 H302 STOT RE 2 H373
Weitere Informationen
1,8 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (inhalativ). Besondere Vorschriften für die Verpackung Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen. P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht relevant, da kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist.