Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-377-1/106-24-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.3 (de,DE
Überarbeitet am
2025-11-20
Produktidentifikator
AmeisenStopp AF
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Repellent (Vergrämungsmittel)
Hersteller / Lieferant
W. Neudorff GmbH KG
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30-30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
W. Neudorff GmbH KG
E-Mail-Addresse
msds@neudorff.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)] Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung Einstufungsverfahren
Umweltgefahren
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Bemerkung Die Prüfung L2 auf selbstunterhaltende Verbrennung gem. UN, Teil III Abschn. 32 bzw. 2.6.4.5 CLP-VO ist negativ Nicht entzündlich!
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208 Enthält Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische, Fischnährtiere und Algen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung Einstufungsverfahren (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Acute 1, H400 Berechnungsmethode. Aquatic Chronic 1, H410 Berechnungsmethode. Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Bemerkung Die Prüfung L2 auf selbstunterhaltende Verbrennung gem. UN, Teil III Abschn. 32 bzw. 2.6.4.5 CLP-VO ist negativ. Nicht entzündlich!