Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-632-7/108-95-2
Name der Chemikalie
Phenol
Konzentration
40-50% 3% <3% <3%
EC/CAS
200-663-8/67-66-3
Name der Chemikalie
Chloroform
Konzentration
10-15%
Allgemeine Information
Version
7.2
Überarbeitet am
2021-11-06
Produktidentifikator
Phenol
1.3 Synonyme:
keine/keiner
CAS-Nr.
0000-00-0
REACH-Registrierungsnummer
Dieses
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisches Reagenz
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VWR International GmbH
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301+H311+H331, H314, H341, H351, H361d, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301+H311+H331
Toxic if swallowed, in contact with skin or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Nur zur Verwendung in Industrieanlagen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.