Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
269-822-7/68334-30-5
Name der Chemikalie
Fuels, diesel, except if the full refining history is known and it can be shown that the substance from which it is produced is not a carcinogen
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
7.1
Überarbeitet am
2021-11-03
Produktidentifikator
Multi-Parameter CRM Diesel
1.3 Synonyme:
keine/keiner
CAS-Nr.
68334-30-5
REACH-Registrierungsnummer
Für
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisches Reagenz
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VWR International GmbH
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H332, H351, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.